Bundesregierung fördert altersgerechtes Wohnen

Der demografische Wandel macht vor unserer Gesellschaft nicht halt. Bereits in 30 Jahren werden fast acht Millionen Menschen in der Bundesrepublik älter als 80 Jahre sein. Das sind mehr als doppelt so viele, wie es gegenwärtig gibt. Die Altersstruktur unserer Gesellschaft wird sich in nur wenigen Jahrzehnten grundlegend verändert haben. Es wird immer mehr alte und weniger junge Menschen geben. So werden in knapp 30 Jahren rund 23,7 Millionen Menschen in Deutschland über 65 Jahre alt sein.

Mit dieser dramatischen Alterung der Gesellschaft steigen zunehmend die Anforderungen an das deutsche Gesundheitssystem. Ärzte, medizinisches Personal in Krankenhäusern und die Krankenkassen werden sich auf wachsenden Andrang einstellen müssen. Denn die deutsche Bevölkerung wird nicht nur immer älter, sondern die alten Bundesbürger leben dank guter medizinischer Versorgung auch länger. Eine große Herausforderung stellt der Demografische Wandel ebenfalls für das Pflegesystem der Bundesrepublik dar. Ein steigender Zuwachs an alten Menschen geht mit einem wachsenden Bedarf an Pflegekräften einher. Für viele Menschen stellt sich im Alter die Frage, an welchem Ort sie ihren Lebensabend erleben wollen. Aufgrund körperlicher und gesundheitlicher Einschränkungen können viele Personen ab einem bestimmten Alter nicht mehr ohne fremde Hilfe in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung bleiben. Einige Menschen sind so stark eingeschränkt, dass sie in ein Pflegeheim und oder in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umziehen müssen.

Viele Menschen wünschen sich, auch im hohen Alter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben zu können. Für alte Menschen, die nicht mehr viel außer Haus unterwegs sind und sich überwiegend drinnen aufhalten, stellen die eigenen vier Wände den Lebensmittelpunkt dar. Im gewohnten Umfeld verbleiben zu können, ist ein ausschlaggebender Faktor für die Lebensqualität alter Menschen. Ist man im Alter nur leicht körperlich eingeschränkt, dann ist ein Umzug in ein Pflegeheim noch zwangsläufig notwendig. Jedoch verändern sich altersbedingt die Anforderungen an den eigenen Wohnraum. Wer körperlich eingeschränkt ist, sollte seinen Wohnraum dahingehend verändern, dass dieser keine Barrieren für die eigene Beweglichkeit darstellt. Werden zum Beispiel platzsparende Liftvorrichtungen eingebaut, dann stellen Treppenstufen für Senioren kein Problem mehr dar.

Die Politik der Wohnungs- und Stadtentwicklung beschäftigt sich angesichts des Demografischen Wandels und seinen Auswirkungen mit der Thematik des altersgerechten Bauen und Wohnen. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund vor kurzem die Initiative „Altersgerecht Umbauen“ ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Anpassung des bestehenden Wohnraumes zu unterstützen, damit viele der älteren Bundesbürger über einen möglichst langen Zeitraum unabhängig sind und in ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Mit finanziellen Mitteln fördert die Bundesregierung unter anderem den Einbau barrierefreier und reduzierter Eingänge von Häusern und Wohnungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Stufen überbrückt, Aufzüge eingebaut und Türöffnungen verbreitert werden. In den Wohnräumen sollen zudem Schwellen abgebaut und sanitäre Anlagen umgebaut werden. Durch einen derartigen Umbau kann beispielsweise verhindert werden, dass alte Menschen über Schwellen stolpern oder sich beim Einsteigen in die Badewanne verletzen.

Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein ebenfalls von der Bundesregierung subventioniertes Förderprogramm an. Das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ ermöglicht den Teilnehmenden für eine seniorengerechte Modernisierung günstige Konditionen und günstige Zinsen bei der Aufnahme eines Darlehens. In den Jahren 2009 bis 2011 stellt die Bundesregierung für dieses Projekt Fördermittel in Höhe von je 80 Millionen Euro zur Verfügung. Konkret gefördert wird der Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, um deren Nutzung zu erleichtern und Barrieren einzudämmen. So sollen zum Beispiel Bewegungsfläche geschaffen werden und Türantriebe und deren Bedienelemente eingebaut werden. Neben dem Umbau der Sanitäranlagen soll zudem die Haustechnik modernisiert und an die Bedürfnisse der älteren Bewohner angepasst werden.

Alle geförderten Maßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel dürfen die Umbauarbeiten nur von Fachunternehmen ausgeführt werden und nicht eigenständig vom Antragssteller. Wie die unterschiedlichen Förderbausteine im Einzelnen definiert werden, ist in einem Merkblatt beschrieben, welches die Kreditanstalt für Wiederaufbau herausgegeben hat.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 14:49 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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